Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISM Service GmbH
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der ISM Service GmbH (fortan ISM genannt) und seinen Kunden (fortan auch “Teilnehmer” genannt) geschlossenen Verträgen. Die Geltung von AGBs Dritter wird zurückgewiesen.

1. Vertragsabschluss
Mit Eingang der Anmeldung des Teilnehmers bei der ISM oder durch Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung auf der Internetseite der ISM wird der kostenpflichtige Vertrag über die Erbringung von Seminarleistungen durch die ISM abgeschlossen.

2. Fälligkeit des Honorars, Seminarteilnahme
Das von der ISM zu beanspruchende Honorar ist sofort nach Übersendung der elektronischen Bestellbestätigung nebst Rechnung zur Zahlung fällig. Die vollständige Zahlung des Seminarhonorars und die Gutschrift auf dem Konto der ISM sind Voraussetzung für die Teilnahme am gebuchten Seminar, andernfalls ist der Zutritt zum gebuchten Seminar nicht gestattet. Der Teilnehmer erhält nach Geldeingang auf dem Konto der ISM oder des mit der Zahlung beauftragten Anbieters seine Teilnahmebestätigung nebst Rechnung sowie Teilnehmerinformationen zum Seminar. Im Falle der von dem Teilnehmer verschuldeten Nichtteilnahme ist die Seminargebühr gleichwohl nachzuzahlen, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass der ISM durch die Nichtteilnahme des Teilnehmers kein Schaden entstanden ist, z. B., weil der nicht zahlende Seminarteilnehmer durch einen zahlenden anderen Seminarteilnehmer kurzfristig ersetzt werden konnte.

3. Veranstaltungsort, Teilnahme an einem bestimmten Seminar
Der Ort der Veranstaltung wird in der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Die Änderung des Veranstaltungsortes bleibt für das Seminar insgesamt aber auch für Teile des Seminars vorbehalten. Ebenso bleibt die Zulassung zu einem bestimmten Seminar auch nach entsprechender Teilnahmebestätigung vorbehalten. Sollte sich der Veranstaltungsort in der Folgezeit ändern, wird die ISM die angemeldeten Teilnehmer des betreffenden Seminars per E-Mail hierzu informieren. Für entstehende Kosten im Falle einer Änderung des Veranstaltungsortes, z. B. höhere Anreisekosten etc. wird keine Haftung übernommen. Erscheint ein Teilnehmer aus Gründen, die die ISM nicht verschuldet hat, nicht, so werden die Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet. Der nicht erscheinende Teilnehmer kann sich in diesem Falle nicht auf die Zufriedenheitsgarantie berufen, denn in Anbetracht seiner Nichtteilnahme konnte er sich kein Bild von dem Seminar machen.

4. Mitwirkung des Teilnehmers / Verhaltenspflichten:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich fortlaufend z. B. auf der Veranstaltungsseite über das von ihm gebuchte Seminar informiert zu halten, um z. B. frühzeitig etwaige Änderungen des Veranstaltungsortes zu erfahren. Dementsprechend hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass stets eine aktuelle E-Mail-Adresse bei der ISM hinterlegt ist, die regelmäßig abgerufen wird, da die Kommunikation zwischen Teilnehmer und der ISM aus Gründen der Effizienz grundsätzlich per E-Mail erfolgt. Während der Veranstaltungen hat sich der Teilnehmer angemessen zu verhalten, insbesondere hat er die Interessen der übrigen Teilnehmer zu wahren und diese nicht zu stören. Die ISM oder Mitarbeiter eines von ihr beauftragten Unternehmens sind berechtigt, Teilnehmer zeitweise oder vollständig von der Seminarteilnahme auszuschließen, wenn der Teilnehmer durch unangemessenes Verhalten das Seminar selbst bzw. die übrigen Teilnehmer nachhaltig stört. Ein unangemessenes Verhalten stellt z. B. der Konsum von alkoholischen Getränken oder sonstiger berauschender Substanzen dar. Sollte wiederholt Anweisungen der ISM oder Mitarbeitern von dieser beauftragter Unternehmen nicht Folge geleistet werden, wird der Teilnehmer danach ganz oder zum Teil von der Seminarteilnahme ausgeschlossen. In diesem Falle verfällt das gezahlte Seminarhonorar ersatzlos, es sei denn, der Seminarteilnehmer kann nachweisen, dass infolge seines Ausscheidens aus dem Seminar ein zahlender Ersatzteilnehmer gewonnen werden konnte, so dass der ISM kein Schaden entstehen würde. Die Zufriedenheitsgarantie findet auf die vorgenannten Teilnehmer keine Anwendung.

5. Umfang der Seminarleistungen
Wenn in der Teilnahmebestätigung bzw. der Leistungsbeschreibung auf der Veranstaltungsseite nicht anders ausgewiesen, umfasst die von der ISM zu erbringende Leistung ausschließlich die Durchführung des gebuchten Seminars. Insbesondere An- und Abreise zum Seminar, Verpflegung sowie ggf. eine Hotelunterbringung sind nicht Bestandteil der von der ISM zu erbringenden Leistungen.

6. Vertraulichkeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber der ISM zu striktem Stillschweigen über vertrauliche Informationen, die ihm anlässlich des Seminars bekannt geworden sind bzw. werden.

7. Ausfall einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann durch die ISM jederzeit abgesagt werden, wenn hierzu sachliche Gründe wie die Erkrankung des Referenten, zu wenige Anmeldungen oder vergleichbare Umstände vorliegen. In diesem Fall findet die ausgefallene Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auch an einem anderen Ort statt. Im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung besteht auch dann kein Anspruch auf Durchführung einer Ersatzveranstaltung, wenn die ISM dies zu verantworten hat. Nur wenn eine Veranstaltung ersatzlos aus Gründen ausfällt, die die ISM zu verantworten hat besteht ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Honorare. Im Falle des Ausfallens einer Veranstaltung übernimmt die ISM – soweit zulässig – keine Haftung für etwaige Schäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nur bei einer vollständigen Stornierung (Ausnahme: höhere Gewalt) der Veranstaltung durch den Veranstalter werden die bereits gezahlten Seminargebühren zurückgezahlt. Auf Wunsch kann eine Gutschrift ausgestellt werden, die mit einer anderen Veranstaltung verrechnet werden kann. Weitergehende Ansprüche wie z. B. die Erstattung von Aufwendungen für Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfälle oder entgangene Gewinne (keine vollständige Aufzählung) sind ausgeschlossen.

8. Urheberrechtliche Ansprüche
Das Urheberrecht sämtlicher von der ISM verwendeten bzw. ausgehändigten Materialien liegt bei der ISM. Die Weitergabe an Dritte ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ISM ist ausdrücklich untersagt und wird je nach Einzelfall zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

9. Ton- und/oder Bildaufzeichnungen durch den Seminarteilnehmer
Dem Seminarteilnehmer ist es strikt untersagt, im Umfeld, vor und/oder während des Seminars Ton- und/oder Bild- oder sonstiger technischer Aufzeichnungen von den Seminarteilnehmern, den Referenten oder dem Inhalt des Seminars zu fertigen und/oder zu verbreiten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Sollten gleichwohl Aufnahmen gefertigt werden, überträgt der Teilnehmer jegliche Verwertungsrechte im Wege einer ausschließlichen Lizenz unter Ausschluss der eigenen Nutzung an die ISM.

10. Ton- und/oder Bildaufzeichnungen durch die ISM
Der ISM ist gestattet, vom Seminar ganz oder in Teilen Ton- und/oder Bildaufzeichnungen zu fertigen. Sämtliche an diesen Aufnahmen entstehenden Verwertungsrechte stehen allein der ISM zu. Der ISM ist die Verwertung dieser Aufnahmen in jeder technisch möglichen Form gestattet. Dies gilt insbesondere für die Verwendung zu Ausbildungszwecken innerhalb des Seminars selbst, zu Marketingzwecken oder anderen Zwecken. Eine Vergütung erhält der Teilnehmer nicht.

11. Haftung
Die Haftung der ISM ist insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf typisch eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Mit der Durchführung des Seminars wird kein Erfolg in irgendeiner Form versprochen. Auch wird in keinem Fall die Tätigkeit professioneller Berufsberater wie Ärzte, Wertpapierberater o. ä. ersetzt. Die ISM kann keine konkreten Gewinnzusagen machen und tut dies daher auch nicht. Vorgetragene Beispiele und Informationen stellen keine Verkaufs- oder Kaufempfehlungen dar, sondern dienen lediglich der Durchführung des Seminars.

12. Garantieausschluss, Eigenverantwortung des Teilnehmers
Die ISM wird den Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Durchführung des Seminars unterstützen. Die ISM übernimmt jedoch keine Haftung oder gar Garantie für einen Vermögenszuwachs oder sonstigen Erfolg des Teilnehmers. Anlageentscheidungen nimmt dieser alleinverantwortlich vor. Insbesondere übernimmt die ISM keine Beratung im Bereich des Rechts, der Steuern oder der Finanzen.

13. Datenschutzhinweis
Der Teilnehmer willigt in die Erfassung personenbezogener Daten einschließlich Kontaktadresse und E-Mail durch die ISM ein. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben, sondern dienen nur internen Zwecken der ISM, insbesondere der Abwicklung des Seminars.

14. Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für eine Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke entdeckt wird.